EU beschließt Kunststoffsteuer ab 1. Januar 2021. Und das ist erst der Anfang…

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EU beschließt Kunststoffsteuer ab 1. Januar 2021. Und das ist erst der Anfang…

Thomas Reiner | 29.09.2020

Der Europäische Rat hat jüngst die Einführung einer EU-weiten Kunststoffsteuer beschlossen. Stichtag ist der 1. Januar 2021. Die Abgabe beträgt 0,80 € pro kg nicht recycelter Kunststoffverpackungen und muss von den Mitgliedsstaaten in den EU-Haushalt eingezahlt werden. Das frische Geld dient der Finanzierung des Corona-bedingten Wiederaufbaupakets.

Als weitere Maßnahme hat der Rat beschlossen, die geforderten Recyclingquoten für Kunststoffverpackungen ab 2025 zu erhöhen. Gleichzeitig verändert sich die Berechnungsmethodik.

Es ist zu erwarten, dass die EU-Staaten jeweils unterschiedliche Ansätze zur Finanzierung der Abgabe wählen. Die Folge wäre ein Flickenteppich an Regulierungen, der die Folgen der neuen Steuer für Marktteilnehmer noch gravierender macht.

Denn eines ist klar: Die Folgen werden schwerwiegend sein. Die EU macht Ernst. Die Steuer ist massiv und sie ist erst der Anfang.

Schon jetzt ist klar, dass die geforderten Recyclingquoten weiter steigen werden. Dabei wird es nicht mehr nur um die Quantität gehen, sondern um die Qualität. Es wird also nicht genügen, dass eine Kunststoffverpackung theoretisch recycelbar ist. Entscheidend wird sein, dass sie tatsächlich recycelt wird! Nur das, was wirklich stofflich wiederverwertet wird und im Kreislauf verbleibt, wird als rezyklierbar gelten.

Schon jetzt ist klar, dass die neue Steuer zu starken Marktverschiebungen führen wird. Und klar ist auch, dass sie eher für Anfang, als für das Ende der Regulierungen steht. Je länger wir brauchen, um die Kunststoffkreisläufe zu schließen, desto zahlreicher und schärfer werden uns weitere Maßnahmen treffen. Es gibt keine Alternative: Wir müssen den Weg zu Ende gehen und die Kunststoffkreisläufe vollständig schließen.

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